Vergleichen Sie Ihre Belastung nach heutigem Recht (2026) mit dem Reformentwurf der Koalition vom 2. Juli 2026 – gerechnet für die volle Wirkung ab 2028.
Die Reform-Werte folgen dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026; gerechnet ist der Zielzustand nach voller Umsetzung 2028 – mit neuem Tarif und höherem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.430 €). Das Gesetzgebungsverfahren steht noch aus; vor allem der Grundfreibetrag kann sich noch ändern, weil er an das Existenzminimum gekoppelt ist. Es ist eine Modellrechnung, keine Steuerberatung – am belastbarsten ist die angezeigte Differenz zwischen heute und Reform, weil beide Szenarien mit identischen Annahmen rechnen.
Die Einkommensteuer wird nicht auf das volle Gehalt fällig, sondern nur auf das sogenannte zu versteuernde Einkommen. Vom Brutto zieht der Rechner zuerst die Sozialversicherungsbeiträge ab (Rente, Krankenkasse, Pflege – zusammen rund 20 Prozent, aber nur bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen: 101.400 € für die Rente, 69.750 € für Kranken- und Pflegeversicherung). Dazu kommen zwei Pauschalen, die jedem zustehen: die Werbungskostenpauschale (heute 1.230 €, nach der Reform 1.430 €) und 36 € für Sonderausgaben. Von 50.000 € Jahresbrutto bleiben so rund 38.800 € übrig, auf die Steuer berechnet wird.
Auf dieses Einkommen wendet der Rechner den Steuertarif an – für „heute" die amtliche Formel des § 32a EStG (Stand 2026), für den Reformentwurf einen Tarif, der aus den Eckwerten des Koalitionsbeschlusses nach derselben Formel-Logik aufgebaut ist. Der Tarif funktioniert wie eine Treppe: Bis zum Grundfreibetrag (heute 12.348 €, Reform 12.900 €) bleibt alles steuerfrei, darüber steigt der Steuersatz allmählich von 14 Prozent an – nach der Reform etwas flacher – bis zum Spitzensteuersatz von 42 Prozent (heute ab rund 69.900 €, Reform ab 70.600 €). Die Reichensteuer von 45 Prozent beginnt heute bei rund 277.800 €, nach der Reform schon bei 250.000 €; ab 280.000 € kommen neue 47 Prozent dazu. Wichtig: Der höhere Satz gilt immer nur für den Teil des Einkommens oberhalb der jeweiligen Schwelle – nie für das ganze Gehalt.
Bei Ehepaaren rechnet der Rechner mit dem Ehegattensplitting, dem Regelfall bei der gemeinsamen Steuererklärung: Beide Einkommen werden – jeweils nach eigenen Abzügen – zusammengezählt, halbiert, versteuert und das Ergebnis verdoppelt. Deshalb fragt der Rechner auch das Jahresbrutto der Partnerin oder des Partners ab (0 € ist möglich, dann rechnet er einen Alleinverdiener-Haushalt).
Für jedes Kind prüft das Finanzamt automatisch, was günstiger ist: das Kindergeld (259 €, ab 2028 272 € pro Monat je Kind) oder der Kinderfreibetrag (9.756 €, ab 2028 10.236 € im Jahr). Genau diese Günstigerprüfung rechnet der Rechner in beiden Szenarien nach; die Hauptzahl ist dann die Gesamtentlastung, aufgeteilt in Steuereffekt und zusätzliches Kindergeld. Bei den meisten Familien gewinnt das Kindergeld; erst bei sehr hohen Einkommen der Kinderfreibetrag – dann wird das Kindergeld gegengerechnet und die Entlastung läuft komplett über die Steuer (andere Rechner, die dort nur das Kindergeld zeigen, unterschätzen den Reform-Vorteil solcher Familien). Bei Ledigen wird der halbe Kinderfreibetrag angesetzt; der Solidaritätszuschlag bemisst sich immer nach der Steuer mit Kinderfreibetrag. Den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b) lässt der Rechner bewusst weg – er ändert sich durch die Reform nicht und fällt in der Differenz kaum ins Gewicht.
Den Solidaritätszuschlag zahlt nur, wessen Einkommensteuer über 20.350 € liegt (Verheiratete: 40.700 €) – das entspricht grob einem zu versteuernden Einkommen ab 66.000 € für Alleinstehende. Darüber steigt er gleitend bis auf 5,5 Prozent der Steuer. Der Rechner rechnet ihn in beiden Szenarien mit.
Es ist eine Modellrechnung für den Normalfall – angestellt, gesetzlich versichert, keine weiteren Einkünfte oder Absetzposten – und keine Steuerberatung. Die absoluten Beträge sind Näherungen; am belastbarsten ist die angezeigte Entlastung, weil beide Szenarien mit identischen Annahmen rechnen und sich Ungenauigkeiten dadurch weitgehend herauskürzen. Der Rechenweg deckt sich mit den Rechnern von „Spiegel" und „Zeit" und den amtlichen Beispielrechnungen des Finanzministeriums – Abweichungen von wenigen Euro, bei Familien mit sehr hohen Einkommen etwas mehr. Der Rechner nimmt Eingaben bis 10 Millionen € Jahresbrutto pro Person an; Schieberegler und Diagramm decken den Alltagsbereich bis 600.000 € ab. Bei sehr hohen Einkommen – wo real meist andere Einkunftsarten als Gehalt dominieren – ist die Modellrechnung nur eine grobe Näherung.